Einspruchs- und Klageverfahren

Einspruchs- und Klageverfahren
Sollte Ihnen Ihr Recht einmal nicht zuerkannt worden sein, führen wir für Sie beim Finanzamt das
Einspruchsverfahren
bis hin zum
Klageverfahren vor dem Finanzgericht
oder bis zur
Revision vor dem Bundesfinanzhof
in München.
Im Gegensatz zu Anwälten sind wir auf keinen Gerichtsbezirk und/oder auf Instanzen begrenzt. Wir können Ihre steuerlichen Interessen in allen Instanzen im gesamten Bundesgebiet vertreten.