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NICHTS IST SO STETIG WIE DER WANDEL IM STEUERRECHT.
Die Flut von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen wächst ständig. Auch die Steuerrechtsprechung entwickelt sich in einem Tempo, welches ein Höchstmaß an ständiger Aktualität von jedem erfordert, der sich verantwortlich mit seiner Tätigkeit auseinandersetzt. Hinzu kommt, dass in vielen Bereichen zunehmend europarechtliche Vorschriften zu beachten sind.
UNSERE LEISTUNGEN IM ERSTEN ÜBERBLICK:
Klassische Steuerberatung
Steuerplanung, Steuergestaltung, Steuererklärungen, Vertretung vor Gerichten und Behörden in allen Steuerverfahren, Rechtsformwahl nach steuerrechtlichen Überlegungen, Unternehmensnachfolgeberatung.
Buchführung und Jahresabschlusserstellung
Buchführungen nach dem System der DATEV, eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Herbstgespräche, Aufstellung von Jahres- und/oder Zwischenabschlüssen nach Handels- und nach Steuerrecht, Erstellung eines Vermögensstatus, Gewinnermittlungen für Freiberufler, Überschussrechnungen, Kostenrechnung und vieles mehr.
Oder sind auch sie schon reif für : “die Buchführung der Zukunft”
Statt aufwendig Belege in den Pendelordner zu sortieren, diesen in die Kanzlei zu transportieren, nach der Bearbeitung wieder abzuholen und ggf. umzusortieren, brauchen sie ihre Belege nur noch zu faxen. Die Belege bleiben direkt bei Ihnen im Unternehmen und können sofort nach ihren individuellen Anforderungen abgelegt werden. Auch der Zahlungsverkehr bleibt termingerecht überwacht. Alle Belege sind für uns im digitalen Zugriff, bei der Buchhaltung und bei der Jahresabschlusserstellung, selbst bei einer Betriebsprüfung. Langwierige Belegsuche und Rückfragen entfallen.
Diese neue Dienstleistungform ist die Basis für eine hochwertige und topaktuelle Buchführung. Sie wird ergänzt durch elektronisches Bankbuchen und Kassenvorerfassung.
Nur auf der Grundlage einer aktuellen Buchführung können wir sie mit aktuellen Auswertungen zur Unternehmenssteuerung unterstützen. Zusätzliche Dienstleistungen rund um das Debitoren- und Kreditorenmanagement zur erfolgreichen Liquiditätssteuerung runden unser Angebotsspektrum ab.
Mit Hilfe unserer differenzierten Auswertungsmöglichkeiten haben sie stets einen aktuellen Überblick über den Erfolg, die Finanzmittel, das Kapital, ihre Top-Kunden, Top-Lieferanten und vieles mehr.
Fragen Sie nach unseren differenzierten Dienstleistungen. Wir haben auch für Sie das passende Angebot. Wählen Sie selbst zwischen unseren vielen, verschiedenen Produkten wie zum Beispiel:
Standard-, Basic- und comfort-Paket,
Unternehmensauswertungen nach KWG,
Rating-Paket
Diagnose-Paket
Controlling-Report
und vieles mehr
und bestimmen Sie damit weitgehend ihr zu zahlendes Honorar selbst!
Wir bieten eben mehr als nur Buchhaltung!
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Meldungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger, Mitwirkung und Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen, Erstellung einer Vielzahl von Bescheinigungen, Einweisung und Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Überwachung von Urlaubstagen, wenn Sie wollen, führen wir auch Ihre Personalakten und sind ihr externes Lohn-und Personalbüro.
Von der Lohnabrechung bis zum kompletten Lohnbüro, ganz nach ihren individuellen bedürfnissen.
Nutzen sie auch hier unser sehr differenziertes leistungsangebot wie zum Beispiel:
Lohn-classic
Lohn-Full-Service
Lohn Premium
Unternehmens- und Wirtschaftsberatung
Existenzgründung, -aufbau und -festigung, Rechtsformwahl und Standortplanung, Aufbau und Führung des Rechnungswesens, Kosten-, Investitions-, Rentabilitäts- und, Liquiditätsrechnungen, kurzfristige Erfolgsrechnung, Unternehmensanalysen, Branchenvergleiche, Unternehmensbewertungen, Schwachstellenanalysen, interne Revision, externes Controlling, Hilfestellung in Krisensituationen, Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluss, Geschäftsaufgabe und -verkauf, Unternehmensnachfolge, Umwandlung, steuerliche Überlegungen beim Immobilienerwerb und Finanzierung.
Wir helfen Ihnen gestalterisch bei der Umsetzung Ihrer Ideen. Sprechen Sie uns an. Bereits in einem ersten Gespräch können wir über Ihre Zielvorstellungen gemeinsam nachdenken.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit den folgenden
SCHWERPUNKTEN:
- ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERRECHT
In den kommenden Jahren werden eine große Anzahl an Vermögen auf die nächste Generation übergehen. Dabei ist es wichtig, rechtzeitig den Berater hinzuzuziehen. Er kann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, welches der richtige Weg ist.
Die geplante Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird kaum zu einer Steuerermäßigung bei der Besteuerung des Betriebsvermögens führen, vielmehr besteht das schon heute kalkulierbare Risiko, dass der Grundbesitz und das Firmenvermögen zukünftig höher besteuert werden. Abwarten könnte also teuer werden. Aber auch nach der Reform sollten neue Möglichkeiten und Wege zur steueroptimierten Übertragung beachtet und genutzt werden.
- UMSATZSTEUER
Auch die Umsatzsteuer ist in ständiger Bewegung. Nicht nur durch die nationale Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Flut von Verwaltungsvorschriften, sondern vor allem auch durch die EU-Umsatzsteuer-Richtlinie gibt es laufend Neuigkeiten, die dem Bedürfnis nach Kontinuität bei einer Massensteuer wie der Umsatzsteuer völlig zuwiderlaufen. Das Umsatzsteuerrecht ist seit Jahren eine ständige Baustelle für den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung.
Durch die EG-Harmonisierung und die zunehmende Zahl von Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof im Bereich der Umsatzsuer, aber nicht zuletzt auch durch die immer strengeren und unüberschaubareren nationalen Vorschriften beschäftigen wir uns darüber hinaus auch mit Spezialfragen zum Umsatzsteuerrecht.
Paragraphen und Bestimmungen zu lesen, ist eine Sache. Sie richtig auszulegen, bedarf es etwas mehr. Nicht nur durch Basel II ist bereits der “Wind” eisiger geworden, auch die Finanzverwaltung führt vermehrt Betriebsprüfungen intensiver und kompromissloser durch. Hier setzen wir an und begleiten Sie bei
Seit dem 1. Januar 2002 kann der Betriebsprüfer eine elektronische Außenprüfung durchführen und unmittelbar auf die Datenbestände der buchführungspflichtigen Unternehmen zugreifen, soweit es sich um steuerrelevante Daten handelt.
Zu entscheiden, welche Daten steuerrelevant und wie diese aufzubewahren und zu sichern sind, ist eine originäre Aufgabe des Steuerberaters. Sie müssen bereits heute entscheiden, wie die Daten des laufenden Jahres zu qualifizieren sind, um die Aufbewahrungspflichten korrekt erfüllen zu können und einem Zugriff auf die nicht relevanten Daten durch den Betriebsprüfer vorzubeugen.
Wenn der Prüfer erst vor der Tür steht, ist es zu spät!
Deshalb: Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Grundsätzen zum Datenzugriff und die Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Bereiten Sie jetzt eine digitale Außenprüfung für die Jahre 2002/2003/2004 vor und schützen Sie sich vor zukünftigen Nachteilen.
VERFAHRENSRECHT
- EINSPRUCHSVERFAHREN
Sollte Ihnen Ihr Recht einmal nicht zuerkannt worden sein, führen wir für Sie beim Finanzamt das Einspruchsverfahren bis hin zum
- KLAGEVERFAHREN VOR DEM FINANZGERICHT
oder ggf. bis zur
- REVISION VOR DEM BUNDESFINANZHOF IN MÜNCHEN
Im Gegensatz zu unseren anwaltlichen Kollegen keine Instanzen begrenzt. Wir können Ihre steuerlichen Interessen in allen Instanzen im gesamten Bundesgebiet vertreten.

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