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Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DLInfoV):

Jens Bemmlotte
Geesthachter Str. 38
21502 Geesthacht

Tel.: +49 (0)4152 - 8845 - 26
Fax: +49 (0)4152 - 8845 - 25
mobil: +49 (0)171 83 90 622

USt.-IdNr.: DE 232606842

Internet: http://www.bemmlotte.de
eMail: bemmlotte@datevnet.de

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevoll-mächtigte und Steuerberatungsgellschaften in der jeweils gültigen Fassung bei einer Haftungsbegrenzung auf max.1 Mio. EURO (Versicherer der Vermögenschadenhaftpflicht: HDI-Gerling, Georgstr. 44, 30159 Hannover).

Gerichtsstand ist Geesthacht.

Verantwortlicher Redakteur:  Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte ist in Deutschland zugelassen und gehört der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an. Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberater” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hamburg) erworben.

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstr. 2d
24114 Kiel
Tel.: +49 (431) 5 70 49 - 0
Fax: +49 (431) 5 70 49 - 10
http://www.stbk-sh.de/
info@stbk-sh.de

Der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen (Einzelheiten jeweils auf der homepage der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter “Steuerberater/Berufsrecht”):

  • StBerG Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • DVStB Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • BOStB Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (www.stbk-sh.de)
  • StBGebV Steuerberatergebührenverordnung (www.stbk-sh.de)
  • Einzelheiten zur Berechnung und zur Höhe der jeweiligen Honorare nur auf schriftliche Einzelanfrage.

© Grafik und Gestaltung:
Jens Bemmlotte
Geesthacht
bemmlotte@datevnet.de
www.bemmlotte.de
 

letzte Aktualisierung: Mai 2010

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Steuerrecht

 

EXISTENZGRÜNDUNG     EXISTENZAUFBAU       EXISTENZFESTIGUNG

“Ich möchte mich selbstständig machen. Können Sie mir sagen, was ich dabei alles beachten sollte?”

Eine Frage, die uns schon häufig gestellt wurde. Die steigenden Zahlen der Insolvenzen zeigen, dass rechtzeitig eingeholter, fachkundiger betriebswirtschaftlicher Rat von entscheidender Bedeutung für einen dauerhaften Erfolg sein kann. In jedem Falle sollten Sie vor Beginn einer jeden Unternehmensgründung wertvollen Sachverständigenrat einholen.

    Ob Sie nun

    eine gutachterliche und ausführliche Berichterstattung zu Ihrem beabsichtigten Existenzgründungsvorhaben,

    eine umfassende Existenzgründungsplanung

    oder

    einen ersten Gedankenaustausch im Rahmen Ihrer Existenzgründungsüberlegungen

    wünschen, wir stellen Ihnen dabei unser gesamtes “know how” zur Verfügung.

    Auch in der Folgezeit stehen wir Ihnen mit unserer individuellen Beratung zum Existenzaufbau und zur Existenzfestigung zur Seite.

GUTACHTEN

Zu allen angebotenen Beratungsleistungen nehmen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin selbstverständlich auch schriftlich und gutachterlich Stellung.

VORTRÄGE/FORTBILDUNG

ZUM STEUERRECHT

Ob ein Einzelvortrag oder eine firmeninterne Mitarbeiterfortbildung zu aktuellen Themen des Steuerrechts gewünscht wird, sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen ein individuelles Vortragsprogramm ausarbeiten.

Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter aber auch zu Fragen im Bereich

    der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens,

        der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung

            sowie des Lohnsteuerrechts.

 

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