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Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DLInfoV):

Jens Bemmlotte
Geesthachter Str. 38
21502 Geesthacht

Tel.: +49 (0)4152 - 8845 - 26
Fax: +49 (0)4152 - 8845 - 25
mobil: +49 (0)171 83 90 622

USt.-IdNr.: DE 232606842

Internet: http://www.bemmlotte.de
eMail: bemmlotte@datevnet.de

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevoll-mächtigte und Steuerberatungsgellschaften in der jeweils gültigen Fassung bei einer Haftungsbegrenzung auf max.1 Mio. EURO (Versicherer der Vermögenschadenhaftpflicht: HDI-Gerling, Georgstr. 44, 30159 Hannover).

Gerichtsstand ist Geesthacht.

Verantwortlicher Redakteur:  Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte ist in Deutschland zugelassen und gehört der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an. Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberater” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hamburg) erworben.

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstr. 2d
24114 Kiel
Tel.: +49 (431) 5 70 49 - 0
Fax: +49 (431) 5 70 49 - 10
http://www.stbk-sh.de/
info@stbk-sh.de

Der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen (Einzelheiten jeweils auf der homepage der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter “Steuerberater/Berufsrecht”):

  • StBerG Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • DVStB Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • BOStB Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (www.stbk-sh.de)
  • StBGebV Steuerberatergebührenverordnung (www.stbk-sh.de)
  • Einzelheiten zur Berechnung und zur Höhe der jeweiligen Honorare nur auf schriftliche Einzelanfrage.

© Grafik und Gestaltung:
Jens Bemmlotte
Geesthacht
bemmlotte@datevnet.de
www.bemmlotte.de
 

letzte Aktualisierung: Mai 2010

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Steuerrecht

 

 

 

“Die richtige Strategie zahlt sich aus”

Die wirkungsvolle Vermögensplanung zur Unternehmen- und Nachlasssicherung ist ein sehr umfassendes und immer aktuelles Thema, zumal eine spürbare Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung ansteht.

Darüber hinaus hatte der Große Senat des Bundesfinanzhofs seine Rechtsprechung zur vorweggenommenen Erbfolge geändert. Aber mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber bereits mit einschränkenden Regelungen darauf reagiert.

So können zum Beispiel Übertragungen von sonstigem Kapitalvermögen oder Wirtschaftsgüter, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen, ab 01.01.2008 nicht mehr Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein.

Dennoch: Aus der Übergangsregelung ergibt sich, dass vor dem 01.01.2008 geschlossene Verträge grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung weiter steuerlich geltend gemacht werden können.

Aus Vereinfachungsgründen wird überdies auf die bisherige Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten verzichtet, so dass künftig Versorgungsleistungen in vollem Umfange als Sonderausgaben abgezogen werden können und vom Empfänger der Leistungen zu versteuern sind. Dadurch kann auf die bei Leibrenten bislang erforderliche Ermittlung des Ertragsanteils verzichtet werden.

Wir beraten Sie u.a. bei steuerlichen Fragen

        zur Umstrukturierung von Unternehmen

        zu Umwandlungsmöglichkeiten

        zur vorweggenommenen Erbfolge

        zur Erbauseinandersetzung

        zur Unternehmensnachfolge

        zu alternativen Unternehmensformen

        zur Betriebsaufspaltung

        zu steueroptimierten Rechtsform

und helfen Ihnen gestalterisch bei der Umsetzung einer für Sie günstigen und steueroptimierten  Lösung.

Sprechen Sie uns an. Bereits in einem ersten Gespräch können wir über Ihre Zielvorstellungen gemeinsam nachdenken.

 

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