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Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DLInfoV):

Jens Bemmlotte
Geesthachter Str. 38
21502 Geesthacht

Tel.: +49 (0)4152 - 8845 - 26
Fax: +49 (0)4152 - 8845 - 25
mobil: +49 (0)171 83 90 622

USt.-IdNr.: DE 232606842

Internet: http://www.bemmlotte.de
eMail: bemmlotte@datevnet.de

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevoll-mächtigte und Steuerberatungsgellschaften in der jeweils gültigen Fassung bei einer Haftungsbegrenzung auf max.1 Mio. EURO (Versicherer der Vermögenschadenhaftpflicht: HDI-Gerling, Georgstr. 44, 30159 Hannover).

Gerichtsstand ist Geesthacht.

Verantwortlicher Redakteur:  Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Jens Bemmlotte ist in Deutschland zugelassen und gehört der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an. Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberater” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Hamburg) erworben.

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstr. 2d
24114 Kiel
Tel.: +49 (431) 5 70 49 - 0
Fax: +49 (431) 5 70 49 - 10
http://www.stbk-sh.de/
info@stbk-sh.de

Der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen (Einzelheiten jeweils auf der homepage der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter “Steuerberater/Berufsrecht”):

  • StBerG Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • DVStB Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (www.stbk-sh.de)
  • BOStB Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (www.stbk-sh.de)
  • StBGebV Steuerberatergebührenverordnung (www.stbk-sh.de)
  • Einzelheiten zur Berechnung und zur Höhe der jeweiligen Honorare nur auf schriftliche Einzelanfrage.

© Grafik und Gestaltung:
Jens Bemmlotte
Geesthacht
bemmlotte@datevnet.de
www.bemmlotte.de
 

letzte Aktualisierung: Mai 2010

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Steuerrecht

Einer unserer

Kernbereiche

  • die betriebswirtschaftliche Beratung
  • Grundlage qualitativ hochwertiger Informationen ist eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien erstellte Finanzbuchhaltung.

    Ergänzend zu den handels- und steuerrechtlichen Normen sind auch kalkulatorische Geschäftsvorfälle zu erfassen. Dies geschieht zum Beispiel durch die Erfassung von Geschäftsführergehältern auch bei Personengesellschaften oder durch die unterjährige Erfassung von Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen auf das eingesetzte Eigenkapital, kalkulatorische Mieten und Pachten und vieles mehr.

    Zusätzlich ist für die Kostenrechnung eine exakte periodische Abgrenzung von Aufwendungen und Erlösen vorzunehmen. Wichtig ist hier unter anderem die Abgrenzung der Wertveränderungen der Warenvorräte.

    Auf Grund dieser Daten lassen sich unterschiedliche Informationen zur Analyse der Ausgangslage gewinnen, beispielsweise über die Ertragslage und Ertragsentwicklung des Unternehmens oder über die Struktur und Entwicklung der Kostenarten.

    Gleiches gilt für die Erlösarten bzw. für Vermögen und Kapital einer Firma.

    Die Daten geben zudem Aufschluss über Faktoren, die die Unternehmensliquidität maßgebend beeinflussen. Dazu gehören das Zahlungsverhalten von Kunden ebenso wie Ausschüttungen und Investitionen.

    Auf die Analyse der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage folgt das Durchrechnen und Vergleichen verschiedener Entscheidungs- und Entwicklungszenarien.

    Aus simulierten Szenarien werden dann Zielvorgaben abgeleitet.

    Eine Fülle von Problemlösungen halten wir für Sie bereit. Von “A” wie “Außenstände” bis “Z” wie “Zweigniederlassungen”.

    Darüber hinaus bieten wir Ihnen u.a. die folgenden zusätzlichen Leistungen:

  • Standortanalysen
  • Unternehmensführung/Organisation
  • Krisenvorbeugung und Krisenfrüherkennung
  • betriebliche Kontroll- und Steuerungssysteme
  • Controlling (Planung, Durchsetzung und Überwachung)
  • Kostenmanagement, Kostenrechnung, DB-Rechnung, iquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement
  • Bilanz- und Erfolgsanalysen
  • Chefübersichten durch individuell aufbereitete Monats- und Mehrjahresvergleiche, fachbegleitende Gespräche, in denen wir die Funktion eines externen Controllers übernehmen
  • regelmäßige Mandantengespräche über Maßnahmen und Ergebnisse anhand von individuellen Checklisten und Übersichten
  • Begleitung bei Geschäftsveräußerungen und  Geschäftsaufgabe

 

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